26.02.2025
EU Omnibus Initiative –
Was bedeutet diese für Ihr Unternehmen?
:response hilft Ihnen, sich einen Überblick über die Änderungen zu verschaffen und zeigt Ihnen, welche Auswirkungen diese auf Ihr Unternehmen haben könnten.
Änderungen an der CSRD
➡️ Höhere Schwellenwerte: Unternehmen müssten erst ab >1.000 Mitarbeitenden und 50 Mio. € Umsatzerlösen oder 25 Mio. € Bilanzsumme berichten (zuvor 250 Mitarbeitende und 2 aus 3 Kriterien).
➡️Weniger betroffene Unternehmen: Statt >50.000 wären nun nur noch <7.000 Unternehmen in der Pflicht.
➡️Kein verpflichtendes Value-Chain-Reporting mehr: Daten müssten nur von CSRD-pflichtigen Zuliefern erhoben werden.
➡️Branchenstandards gestrichen: Sektor-spezifische ESG-Reporting-Standards würden entfallen.
Änderungen an der CSDDD
➡️ Sorgfaltspflicht abgeschwächt: Nur noch direkte Lieferanten müssten bewertet werden.
➡️ Monitoring reduziert: Jährliche Prüfung entfällt, stattdessen nur alle fünf Jahre.
➡️ Keine Vertragsbeendigungen mehr erforderlich: Unternehmen müssten nicht mehr mit nicht-konformen Lieferanten brechen.
➡️ Keine zivilrechtliche Haftung: Unternehmen würden nicht mehr für Verstöße gegen die Nachhaltigkeitsrichtlinien haften.
➡️ Harmonisierung der nationalen Vorgaben: Strengere nationale Regelungen wären in Schlüsselfeldern wie Risikoanalysen, Sorgfaltspflichten und Sanktionen nicht mehr zulässig.
Änderungen an der EU-Taxonomie
➡️ Höhere Schwellenwerte: Unternehmen müssten erst ab >1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. € Umsatzerlösen berichten: Damit würde das
➡️ Taxonomie-Reporting für Unternehmen, die CSRD-pflichtig sind, freiwillig.
Wer bisher auf regulatorischen Druck gesetzt hat, um Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie zu verankern, sollte jetzt umdenken. Weniger Verpflichtungen heißt nicht weniger Verantwortung – vielmehr müssen Unternehmen selbst aktiv werden, um Transparenz und Nachhaltigkeit glaubhaft zu machen.