var gaProperty = 'G-G8S66N1E1G'; var disableStr = 'ga-disable-' + gaProperty; if (document.cookie.indexOf(disableStr + '=true') > -1) { window[disableStr] = true; } function gaOptout() { document.cookie = disableStr + '=true; expires=Thu, 31 Dec 2099 23:59:59 UTC; path=/'; window[disableStr] = true; alert('Das Tracking durch Google Analytics wurde in Ihrem Browser für diese Website deaktiviert.'); }
03.01.2023

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl im Inland von über 3.000 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), ab 2024 für alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.

Wie der Name bereits verrät, geht es im neuen Gesetz darum, dass deutsche Unternehmen zukünftig einer erhöhten Sorgfaltspflicht innerhalb ihrer Lieferkette nachkommen. Konkret muss ein Unternehmen sicherstellen, bei Produktion und Transport entlang der gesamten Wertschöpfungskette Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen so weit wie möglich zu verhindern.

Doch um was handelt es sich bei diesen Sorgfaltspflichten genau? Die folgende Illustration fasst die verpflichtenden Maßnahmen für Sie zusammen:

Teilen Sie diese Neuigkeit

Ähnliche Beiträge

2023-05-10T10:58:44+00:00
Nach oben