12.10.2023
Erster einheitlicher Standard für Green Bonds
Das EU-Parlament hat vergangene Woche eine Verordnung zur einheitlichen Kennzeichnung grüner Anleihen verabschiedet.
Damit gibt es ab sofort nicht mehr nur Leitlinien verschiedener Akteure, sondern klare Orientierung für Emittenten von grünen Anleihen und Gewissheit für Anleger, dass ihre Investitionen in die Finanzierung nachhaltiger Geschäftsaktivitäten und Technologien fließen. Für Unternehmen wird es attraktiver Green Bonds auszugeben, da sie transparent nachweisen können, dass sie nachhaltige Projekte vorantreiben.
Die Standards sind auf die EU-Taxonomie abgestimmt. Externe Prüfer sollen die Einhaltung der Standards bewerten.
Der Markt für grüne Anleihen wächst seit 2007 exponentiell. Grüne Anleihen machen derzeit etwa 3 – 3,5 % aller emittierten Anleihen aus. Das neue Label soll das Interesse an grünen Finanzprodukten fördern.