Unsere Leistungen zur PPWR Umsetzung für Sie

Bringen Sie Verpackungen, verpackte Produkte oder Eigenmarken in der EU in Verkehr? Produzieren, importieren oder vertreiben Sie Waren in Verpackungen? Dann betrifft die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) womöglich auch Ihr Unternehmen. Branche oder Unternehmensgröße sind nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist die konkrete Rolle pro Verpackungseinheit – diese kann je nach Geschäftsmodell variieren.

Eine Infografik mit dem Titel „PPWR“ zeigt fünf verschiedene Kategorien von Verpackungen in kreisförmigen Icons auf einem hellgrünen Hintergrund. Jedes Icon ist mit einem deutschen Fachbegriff beschriftet: Serviceverpackung („Verpackung zum Mitnehmen“): Illustriert durch einen Coffee-to-go-Becher. Primärproduktionsverpackung: Illustriert durch eine Kunststoff-Getränkeflasche. Umverpackung: Illustriert durch eine geöffnete Produktschachtel. Transportverpackung: Illustriert durch einen geschlossenen Versandkarton. Sonstige: Illustriert durch ein Etikett bzw. Preisschild.

Neben konkreten Anforderungen der PPWR an Verpackungen – etwa zur Recyclingfähigkeit, zu Rezyklatanteilen oder zur Minimierung – stehen insbesondere Transparenz, Dokumentationspflichten und belastbare Daten entlang der Lieferkette im Fokus. Verpackung wird damit nicht nur ein Design- oder Einkaufsthema, sondern ein Compliance- und Datenthema.

:response unterstützt Sie umfassend bei der Vorbereitung auf die PPWR – von der Einordnung Ihrer Rolle als Wirtschaftsakteur, über die systematische Verpackungsanalyse bis zur Implementierung praktikabler Daten- und Umsetzungsprozesse.

Was ist die PPWR?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist Teil des EU-Green-Deal und der Aktionspläne für die Kreislaufwirtschaft. Ziel ist die Verringerung von Verpackungsabfällen bei gleichzeitiger Stärkung hochwertiger Recyclingstrukturen und geschlossener Materialkreisläufe.
Die PPWR ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt erstmals ab dem 12. August 2026 verbindlich. Die Verordnung ersetzt damit die bisherige Richtlinie 94/62/EG und harmonisiert das europäische Verpackungsrecht unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Sie verändert das Verpackungsmanagement grundlegend: Unternehmen müssen künftig umfangreiche Anforderungen an Design-for-Recycling, Rezyklatanteile, Kennzeichnung, Dokumentation und Datenverfügbarkeit erfüllen.

Unsere Unterstützung für die Umsetzung Ihrer PPWR-Anforderungen

Wir übersetzen Regulierung in praktikable Schritte und denken PPWR ganzheitlich – von der regulatorischen Einordnung über Daten- und Softwarelösungen bis zur koordinierten Umsetzung technischer Anpassungen.

Einordnung & Rollenklärung

  • Analyse Ihrer Lieferketten- und Inverkehrbringungsszenarien
  • Klärung Ihrer Rolle(n) als Wirtschaftsakteur je Verpackungseinheit
  • Ableitung konkreter Pflichten

Verpackungsinventur & GAP-Analyse

  • Systematische Erfassung und Klassifizierung Ihrer Verpackungen
  • Bewertung des Status quo gegenüber den PPWR-Anforderungen
  • Entwicklung einer strukturierten Roadmap

Datenmanagement, Software & Dokumentation

  • Definition der erforderlichen Datenstrukturen
  • Begleitung bei Auswahl geeigneter Softwarelösungen, Unterstützung bei Implementierung und Prozessintegration
  • Einbindung von Lieferanten über geeignete Datenabfragen oder Portallösungen
  • Erstellung technischer Dokumentation und EU-Konformitätserklärung

Designanforderungen & Umsetzung

  • Einordnung der Design-for-Recycling-Anforderungen
  • Koordination von Anpassungen in Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern aus Forschung & Entwicklung

Mehr Entdecken?

Dann hören Sie gerne in unsere Podcastfolge zu PPWR im „Handel im Ohr“ Podcast

Bild zur Veröffentlichung des Podcasts "Handel im Ohr" mit den Hosts und Dr. Anna Winkler von :response

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