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20.10.2023

Update zur CSRD

Gemäß der Bilanzrichtline ist die Europäische Kommission dazu verpflichtet, die Schwellenwerte für die Einstufung der Unternehmensgrößenklassen regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen. Vor dem Hintergrund der hohen Inflationsraten wurden nun die Schwellenwerte für die Bilanzsumme und die Nettoumsatzerlöse angehoben.

Die Europäische Kommission hat eine Anpassung der Größenkriterien für KMU vorgenommen, die sich auch auf den Anwenderkreis der CSRD-Pflicht auswirkt – und ihn verkleinert. Einige bisher „große“ Unternehmen fallen demnach in die Gruppe der Unternehmen, die ein Jahr später, ab 2026 für das Berichtsjahr 2025 berichtspflichtig werden.

Außerdem wurde der Einspruchsantrag von 44 Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die eine Abschwächung der ESRS forderten, vom Europäischen Parlament abgelehnt. Der Antrag scheiterte mit 358 zu 261 Stimmen.

Darüber hinaus sieht das Arbeitsprogramm 2024 der Europäischen Kommission eine zeitliche Verschiebung der sektorspezifischen ESRS, den Wegfall von Taxonomieangaben zu nicht-wesentlichen Wirtschaftsaktivitäten sowie eine weitere Vereinfachung zur Unternehmensberichterstattung vor.

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