Unsere Leistungen zur PPWR Umsetzung für Sie

Bringen Sie Verpackungen, verpackte Produkte oder Eigenmarken in der EU in Verkehr? Produzieren, importieren oder vertreiben Sie Waren in Verpackungen? Dann betrifft die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) womöglich auch Ihr Unternehmen. Branche oder Unternehmensgröße sind nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist die konkrete Rolle als Wirtschaftsakteur pro Verpackungseinheit.

Eine Infografik mit dem Titel „PPWR“ zeigt fünf verschiedene Kategorien von Verpackungen in kreisförmigen Icons auf einem hellgrünen Hintergrund. Jedes Icon ist mit einem deutschen Fachbegriff beschriftet: Serviceverpackung („Verpackung zum Mitnehmen“): Illustriert durch einen Coffee-to-go-Becher. Primärproduktionsverpackung: Illustriert durch eine Kunststoff-Getränkeflasche. Umverpackung: Illustriert durch eine geöffnete Produktschachtel. Transportverpackung: Illustriert durch einen geschlossenen Versandkarton. Sonstige: Illustriert durch ein Etikett bzw. Preisschild.

Neben konkreten Anforderungen der PPWR an Verpackungen – etwa zu stofflichen Beschränkungen, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen oder zur Minimierung – stehen insbesondere Transparenz, Dokumentationspflichten und belastbare Daten entlang der Lieferkette im Fokus. Verpackung ist damit nicht nur ein Design- oder Einkaufsthema, sondern wird zum Prozess- und Datenthema.

:response unterstützt Sie umfassend bei der Vorbereitung auf die PPWR – von der Einordnung Ihrer Rolle als Wirtschaftsakteur, über die Betroffenheitsanalyse bis zur Implementierung praktikabler Daten- und Umsetzungsprozesse.

Was ist die PPWR?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist Teil des EU-Green-Deal und der Aktionspläne für die Kreislaufwirtschaft. Ziel ist die Verringerung von Verpackungsabfällen bei gleichzeitiger Stärkung hochwertiger Recyclingstrukturen und geschlossener Materialkreisläufe.

Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026 verbindlich. Die Verordnung ersetzt damit die bisherige Richtlinie 94/62/EG und harmonisiert das europäische Verpackungsrecht unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) ist das deutsche Begleit- und Ausführungsgesetz.

Unsere Unterstützung für die Umsetzung Ihrer PPWR-Anforderungen

Wir übersetzen Regulierung in praktikable Schritte und denken PPWR ganzheitlich – von der regulatorischen Einordnung über Prozessintegration & Datenlösungen bis zur koordinierten Umsetzung technischer Anpassungen.

Betroffenheitsanalyse & Rollenklärung

  • Analyse Ihrer Lieferketten- und Inverkehrbringungsszenarien
  • Systematische Erfassung und Klassifizierung Ihrer Verpackungsarten
  • Klärung Ihrer Rolle(n) als Wirtschaftsakteur je Verpackungseinheit

Anforderungen und Maßnahmen

  • Ableitung der Pflichten und Fristen pro Rolle als Wirtschaftsakteur (Erzeuger, Vertreiber, Importeur, Hersteller)
  • Anforderungen an Verpackungen und Dokumentationspflichten
  • Begleitung zur Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und Registrierung im Herstellerregister
  • Entwicklung einer Roadmap mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen

Datenmanagement, Software & Dokumentation

  • Definition der erforderlichen Datenstrukturen und Aufbau Verpackungsportfolio
  • Einbindung von Lieferanten über geeignete Datenabfragen oder Portallösungen
  • Erstellung technischer Dokumentation und EU-Konformitätserklärung
  • Templates für Ihre Lieferantenkommunikation
  • Begleitung bei Auswahl geeigneter Softwarelösungen, Unterstützung bei Implementierung und Prozessintegration

Designanforderungen & Umsetzung

  • Einordnung der Design-for-Recycling-Anforderungen
  • Koordination von Anpassungen in Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern aus Forschung & Entwicklung

Mehr Entdecken?

Dann hören Sie gerne in unsere Podcastfolge zu PPWR im „Handel im Ohr“ Podcast

Bild zur Veröffentlichung des Podcasts "Handel im Ohr" mit den Hosts und Dr. Anna Winkler von :response

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