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18.01.2024

CBAM Update

Update zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM): Am 31. Januar 2024 werden die ersten CBAM-Berichte fällig.

Unternehmen, die Eisen und Stahl, Aluminium, Wasserstoff, Zement, Strom oder Düngemittel aus Nicht-EU Ländern in die EU importieren, müssen die CO₂-Emissionen dieser Waren ausweisen und einen sogenannten CBAM-Bericht quartalsweise beim CBAM-Übergangsregister einreichen – erstmals für das 4. Quartal des vergangenen Jahres. Die Frist endet jeweils einen Monat nach Quartalsende. Ab 2026 wird eine Importabgabe dann fällig, wenn die Umweltauflagen im Herkunftsland niedriger sind als in der EU und noch kein anderweitiger Ausgleich stattfindet.

Bis zum 31. Juli 2024 können Unternehmen bei der Berechnung der Emissionen auf Standardwerte zurückgreifen, die Ende Dezember 2023 von der EU-Kommission veröffentlicht wurden. Danach müssen die tatsächlichen Emissionswerte ermittelt und berichtet werden.

Die Abstimmung mit Zulieferern und Herstellern in Drittländern ist bei der Berechnung der CO₂-Emissionen von zentraler Bedeutung.

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2024-06-14T10:17:24+00:00
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