24.04.2024
EU Lieferkettengesetz – jetzt doch
Nachdem die Richtlinie zu scheitern drohte, hatte der EU-Rat im April die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) doch angenommen. Jetzt hat auch das EU-Parlament zugestimmt. Damit ist das europäische Lieferkettengesetz verabschiedet.
Seit der vorläufigen Einigung von EU-Parlament und -Rat im Dezember gab es mehrere Anpassungen bezüglich des Geltungsbereichs des Gesetzes. Bei einem voraussichtlich höheren Schwellenwert von 450 Millionen Euro Jahresumsatz fallen nun allerdings nur noch etwa 5.400 statt 16.400 Unternehmen unter das Gesetz. Für deutsche Unternehmen bleibt damit wohl das nationale LkSG strenger.
Jetzt sind die 27 Mitgliedsstaaten am Zug: Sie müssen der Richtlinie noch zustimmen – was aber als Formsache gilt. Im Anschluss haben sie zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben der EU in nationales Recht umzusetzen.