Ist Ihr Finanzunternehmen von der europäischen Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) betroffen und muss seine Nachhaltigkeit auf Unternehmens- und Produktebene offenlegen?

:response unterstützt Sie während des gesamten Offenlegungsprozesses nach der SFDR und bei dessen Ausweitung auf die Offenlegung von Principal Adverse Impacts (PAIs).

Was ist die SFDR?

Bei der SFDR handelt es sich um eine europäische Verordnung, mit der die EU die Transparenz im Markt für nachhaltige Investmentprodukte schärfen und somit Greenwashing verhindern möchte. Die Verordnung setzt ein Kernanliegen des EU-Aktionsplans zu Sustainable Finance von 2018 um. Mit der SFDR müssen Finanzakteure erstmals umfängliche Informationen zu ESG-Metriken und -Risiken sowohl auf der Unternehmens- als auch Produktebene offenlegen. Diese Transparenz soll Anlegerinnen und Anlegern essenzielle Informationen liefern, um nachhaltigere Investitionsentscheidungen zu treffen und somit Finanzströme in die nachhaltige Transformation zu lenken.

Wer ist von der SFDR betroffen?

Für wen gilt sie?

1. Finanzberater (Financial advisors)

2. Finanzmarktteilnehmer (Financial market participants)

Offenzulegen sind:

Nachhaltigkeitsrisiken

aus den Bereichen: Umwelt, Soziales, Governance, die Anlagen beeinträchtigen könnten

Offenlegung, ob nachhaltige Investitionen mit DNSH-Prinzip übereinstimmen

Die wichtigsten negative Auswirkungen auf Unternehmens- und Produktebene: Principle Adverse Impacts (PAI) ab Januar 2023

Nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Umwelt-, Sozial-, Arbeitnehmer- und Menschenrechtsbelange

Maßnahmen zur Behebung nachteiliger Auswirkungen

Unsere Leistungen zur SFDR für Sie:

Entwicklung eines Sustainable Investment Frameworks

Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken

Analyse der wichtigsten negativen Auswirkungen auf Unternehmens- und Produktebene  und Offenlegung anhand von Kennzahlen (PAIs)

Analyse der Portfoliobeschaffenheit nach SFDR-Kriterien

Beratung zur Entwicklung von SFDR Artikel 8 ESG-Fonds

Beratung zur Entwicklung von SFDR Artikel 9 Impact-Fonds