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10.04.2024

Klimaschutz ist Menschenrecht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute entschieden: Klimaschutz ist ein Menschenrecht.

Eine Gruppe von Schweizer Seniorinnen hatte den Schweizer Staat verklagt, das Leben seiner Bürgerinnen und Bürger durch zu geringe Klimaschutzmaßnahmen nicht ausreichend zu schützen. Sie argumentierten, dass sie aufgrund ihres Alters durch den Klimawandel besonders gefährdet seien – zum Beispiel durch immer stärkere und länger andauernde Hitzewellen. Die Richterinnen und Richter des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gaben ihnen Recht. Die Schweizer Behörden hätten sich nicht angemessen mit dem Klimawandel und seinen Folgen auseinandergesetzt. Nun könnte der Schweizer Staat dazu gezwungen werden, mehr Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen.

Der Fall der Klimaseniorinnen war die erste Klimaklage überhaupt, die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt wurde. Das Urteil könnte zum Präzedenzfall für weitere Klimaklagen werden.

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