24.05.2024
Neue Leitlinien für nachhaltigkeitsbezogene Fonds
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat neue Leitlinien zur Namensgebung für nachhaltigkeitsbezogene Fonds veröffentlicht.
Fonds mit Begriffen wie „Environmental“, „Impact“, „Transition“ oder „Sustainability“ im Namen müssen nachweisen, dass mindestens 80 % der Investitionen des Fonds tatsächlich zur Erreichung ökologischer, sozialer oder nachhaltiger Anlageziele dienen.
Ziel ist es, irreführende Angaben und Greenwashing zu verhindern.
Die Leitlinien werden in alle EU-Sprachen übersetzt und auf der Website der ESMA veröffentlicht. Bestehende Fonds haben ab Veröffentlichung sechs Monate Zeit zur Anpassung, während neue Fonds die Leitlinien sofort umsetzen müssen.