23.01.2024
MARisk Novelle
Die 7. MaRisk-Novelle setzt klare Vorgaben für die Integration von Nachhaltigkeit in die Prozesse deutscher Kreditinstitute.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gibt mit den Mindestanforderungen für Risikomanagement (MaRisk) konkrete Verwaltungsanweisungen für das Risikomanagement von Banken und Finanzdienstleistern vor. Die im Jahr 2023 veröffentlichte Novelle setzt die EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung um und fordert u.a., dass Kreditinstitute Risiken in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung stärker bei der Kreditvergabe berücksichtigen. Hierbei sollen wissenschaftlich fundierte Szenarien als Grundlage für die Risikomessung dienen und sowohl physische Risiken als auch Transitionsrisiken einbezogen werden. Diese Neuerungen der MaRisk sind seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend.
Kreditinstitute stehen nun vor der Herausforderung, ihre Prozesse im Hinblick auf ESG-Faktoren weiterzuentwickeln. Gleichzeitig ist die Berücksichtigung von ESG-Faktoren im Risikomanagement angesichts der Klimakrise nicht nur für die nachhaltige Entwicklung, sondern auch für die finanzielle Gesundheit von Finanzunternehmen von entscheidender Bedeutung.