07.07.2026
EU verabschiedet ESRS-Update: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Am vergangenen Freitag hat die EU-Kommission die Überarbeitung der ESRS abgeschlossen und diese als delegierten Rechtsakt formell verabschiedet. Vorangegangen war im Rahmen von Omnibus I der Auftrag an die EFRAG die Berichtsinhalte merklich zu vereinfachen. Die schneller als erwartet erfolgte Annahme der vereinfachten ESRS durch die Kommission unterstreicht den Willen des Gesetzgebers, nach den Verzögerungen des Omnibus-Prozesses einen einheitlichen Rahmen für das Nachhaltigkeits-Reporting in der EU zu schaffen.

Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen zu den Änderungsvorschlägen („Technical Advice“) der EFRAG sind:
Strategische und strukturelle Anpassungen
Themenspezifische Erleichterungen
Sektorspezifische Regelungen
Wie sind die weiteren Schritte?
Der delegierte Rechtsakt steht die nächsten zwei Monate dem europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung zur Verfügung. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt, treten die ESRS als delegierter Rechtsakt in Kraft.
Für Unternehmen gilt die Anwendung verpflichtend ab dem GJ 2027; Unternehmen der ersten Welle können für das GJ 2026 entscheiden, ob bereits diese Version der ESRS als Grundlage für die Berichterstattung genutzt wird.
Die Annahme der vereinfachten ESRS wirft Fragen auf? Kontaktieren Sie uns und gemeinsam machen wir Ihre Prozesse und Berichtsinhalte schnell, unkompliziert und zukunftssicher fit für die neuen Vorgaben. Wir unterstützen Sie gerne!



