08.04.2026
BRUBEG – Meilenstein für die Bankenregulierung & ESG
Ein weiterer Baustein der Sustainable Finance Regulierung in Deutschland tritt in Kraft: Mit Veröffentlichung des Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes (BRUBEG) im Bundesgesetzblatt wird die CRD VI in deutsches Recht umgesetzt.
Indirekt dürfte das Gesetz auch für die Realwirtschaft relevant werden, denn es erhöht die Anforderungen von Banken an belastbare Nachhaltigkeitsinformationen ihrer Kreditnehmer.

Was bedeutet das BRUBEG für Banken?
Seit dem 1. April müssen Banken ESG-Risiken systematisch in ihr Risikomanagement, Geschäftsstrategie und internen Kontrollen integrieren. Viele der Anforderungen waren bereits zuvor in der MaRisk oder EBA-Leitlinien enthalten, sind nun jedoch im Kreditwesengesetz (KWG) gesetzlich verankert.
Größte Neuerung ist, dass Banken gemäß § 26d KWG verpflichtet sind, einen ESG-Risikoplan aufzustellen. Dieser Plan dient der Überwachung und Steuerung von ESG-Risiken und muss für materielle Risiken folgende Aspekte berücksichtigen:
Wichtigster Bestandteil dürfte für den Großteil der Banken der Klima-Transitionsplan sein, der nach BRUBEG mit dem EU-Klimaziel (Klimaneutralität 2050) kompatibel sein muss. Hierfür benötigen Banken eine Berechnung der finanzierten Emissionen nach PCAF. Banken, die bereits einen Klima-Transitionsplan haben, können bei der Erfüllung der BRUBEG-Anforderungen also gut darauf aufbauen. Kleinere Institute profitieren zudem von Erleichterungen: Sie müssen den Risikoplan erst 2027 aufstellen und können sich bis Ende 2029 auf Klima- und Umweltrisiken sowie auf qualitative Ziele beschränken.
Mit dem Inkrafttreten des BRUBEG werden ESG-Risiken nicht nur ein verpflichtender Bestandteil der aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Die BaFin erhält auch erweiterte Befugnisse, um die Einhaltung der neuen Vorschriften zu überwachen – einschließlich der Möglichkeit, periodische Zwangsgelder zu verhängen.
Dies unterstreicht, dass die Integration von ESG-Risiken ins Risikomanagement kein optionaler Aspekt mehr ist.
Hat das BRUBEG auch Auswirkungen auf die Realwirtschaft?
Die neuen Vorgaben haben nicht nur Auswirkungen auf die Finanzinstitute selbst. Banken fragen bereits heute vermehrt Nachhaltigkeitsinformationen von ihren Kreditnehmern ab, um ESG-Risiken zu bewerten und zu mitigieren. Unternehmen, die keine ausreichenden ESG-Daten bereitstellen können, müssen mit höheren Finanzierungskosten rechnen.
Daher ist es auch für kleinere und mittlere Unternehmen ratsam, sich auf individuelle Datenabfragen von Banken vorzubereiten, selbst wenn sie nicht mehr unter eine Nachhaltigkeitsberichtspflicht fallen. Die Verwendung von Berichtsstandards, wie etwa der Simplified ESRS oder des EU Voluntary Standards (VS, ehemals VSME), kann also helfen, um zentrale Daten verfügbar zu haben und den Zugang zu Finanzierungen langfristig sicherzustellen.



