26.11.2024
ESG-Ratings werden reguliert
Der Rat der Europäischen Union hat letzte Woche eine neue Verordnung zur Regulierung von ESG-Ratings angenommen.
Mit der neuen Verordnung möchte die EU ESG-Ratings verlässlicher und vergleichbarer machen und damit das Vertrauen von Anlegern in die Geschäftstätigkeiten der Ratingagenturen stärken.
Ein ESG-Rating trifft Aussagen über das Nachhaltigkeitsprofil eines Unternehmens, indem es die Risiken und Auswirkungen der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bewertet. Investoren nutzen Ratings, um die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen in ihren Portfolios zu analysieren.
Kernelemente der neuen Regulierung:
➡️ Anbieter von ESG-Ratings müssen von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassen und beaufsichtigt werden.
➡️ Die Agenturen müssen verschiedene Transparenzanforderungen erfüllen, bspw. müssen sie ihre verwendeten Methoden, Modelle und Annahmen auf ihrer Website offenlegen.
➡️ Kleinere Ratinganbieter können in hinreichend begründeten Fällen von einigen Anforderungen der ESMA befreit werden.
➡️ Ratinganbieter dürfen keine Dienstleistungen erbringen, die zu Interessenkonflikten führen können, z. B. Anlage- oder Prüfungstätigkeiten.