Unsere Leistungen zur EUDR Umsetzung für Sie
:response unterstützt Sie umfassend bei der Vorbereitung auf die EUDR Umsetzung, von der Identifikation betroffener Produkte über die Rückverfolgbarkeit bis zur Etablierung effizienter Sorgfaltspflichtprozesse. So schaffen Sie Klarheit, vermeiden Risiken und sichern Ihre Marktzugänge.
Bringen Sie relevante Rohstoffe wie Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Rind oder Kautschuk oder daraus hergestellte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr oder handeln damit? Dann betrifft die neue EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) womöglich auch Ihr Unternehmen.
Ab dem 30. Dezember 2026 müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung oder Walddegradierung beitragen und im Einklang mit den relevanten Gesetzen im Ursprungsland hergestellt wurden. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von Branche oder Produktart.
Für kleinere Unternehmen gelten teilweise verlängerte Fristen und reduzierte Anforderungen. So beginnt die Sorgfaltspflicht für Kleinst- und kleine Unternehmen erst ab dem 30. Juni 2027.
Was ist die EUDR?
Die EU Deforestation Regulation (EUDR) ist Teil der Green-Deal-Strategie der Europäischen Union. Ziel ist es, weltweit die Entwaldung zu stoppen, die mit dem Konsum bestimmter Rohstoffe verbunden ist. Unternehmen dürfen künftig nur dann relevante Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, mit ihnen handeln oder exportieren, wenn diese:
entwaldungsfrei sind, das heißt von Flächen stammen, die seit dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet oder in ihrer natürlichen Waldstruktur geschädigt wurden,
rechtskonform erzeugt wurden (gemäß den Gesetzen im Ursprungsland),
vollständig rückverfolgbar sind – einschließlich Geokoordinaten der Produktionsflächen.
Kern der Verordnung ist eine verbindliche Sorgfaltspflicht (Due Diligence), die eine Risikoanalyse, ggf. Risikominderungsmaßnahmen und die Abgabe einer elektronischen Sorgfaltspflichterklärung umfasst.
Update: Länder-Benchmarking
Seit Mai 2025 liegt das offizielle Länder-Benchmarking der EU vor. Damit werden Herkunftsländer in drei Risikokategorien eingestuft: niedrig, standard und hoch.
Für Unternehmen bedeutet das: Die Einstufung eines Landes beeinflusst den Umfang der Sorgfaltspflichten in Hinblick auf die Anforderungen an die Risikobewertung und -minderung.
Wichtig: Auch bei niedrigem Risiko bleiben die Informations- und Nachweispflichten vollständig bestehen. Unternehmen müssen jederzeit belegen können, woher ein Produkt stammt. Dies schließt die Sammlung von Informationen gemäß Artikel 9 sowie die Dokumentation mit ein.
Das Benchmarking schafft Spielräume, ersetzt jedoch keine saubere Prozess- und Datenbasis. Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus.
Wer ist betroffen?
Die EUDR gilt für alle Unternehmen, die relevante Rohstoffe oder daraus hergestellte Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen, exportieren oder handeln – unabhängig davon, ob es sich um Hersteller, Händler oder Importeure handelt. Für Kleinst- und kleine Unternehmen gelten abweichende Fristen bis Mitte 2027 sowie reduzierte Anforderungen.
Betroffen sind auch viele verarbeitete Produkte wie Möbel, Schokolade oder Papier. Die Rückverfolgbarkeit entlang komplexer Lieferketten ist in vielen Fällen eine Herausforderung – wir helfen Ihnen, diese effizient zu lösen.

Unsere Leistungen zum VSME für Sie:
- Einordnung und Betroffenheitsanalyse: Bestimmung der EUDR-relevanten Erzeugnisse und Lieferanten, Ableitung der Rolle und entsprechender Pflichten, Identifikation relevanter Fachabteilungen und Entwicklung von unternehmensweiten Governance-Strukturen
- Aufbau von Datenstrukturen: Identifikation der Datenanforderungen zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung, Bewertung bestehender Due Diligence Systeme in Hinblick auf die Anforderungen der EUDR, Entwicklung und Durchführung von Lieferantenabfragen, Aufbau von Prozessen zur Bewertung von Entwaldungs- und Legalitätsrisiken in Herkunftsländern
- Schulungen und Sensibilisierung von internen Stakeholdern, Erstellung interner Leitfäden, Entwicklung von Kommunikationsstrategien und -vorlagen für externe Partner (Lieferanten und Kunden)
- Strategieberatung: Bewertung der Anforderungen der EUDR im Kontext bestehender Beschaffungsstrategien, Ableitung von Maßnahmen zur Risikominimierung, Kontextualisierung im Rahmen von ESG-, CSRD- oder Lieferkettenstrategien
- Berichterstellung und Dokumentation
- Automatisierung: Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Software-Anbieter
Schreiben Sie uns
Wir sind da, um Ihre Fragen zu beantworten. Gemeinsam mit unseren Kunden gestalten wir ein Umfeld, in dem sich Menschen gerne engagieren. Wir schaffen Wert für Mensch, Organisation und Gesellschaft.
