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06.02.2024

Erste LkSG-Berichte fertiggestellt

Ihr Unternehmen beschäftigt 1.000 oder mehr Mitarbeitende in Deutschland? In diesem Fall sollten Sie bei Ihren Lieferanten genau hinsehen und sicherstellen, dass Sie menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in Ihren Lieferketten umsetzen.

Die ersten Berichte zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind fertig. Diese müssen spätestens 4 Monate nach Ende des Geschäftsjahres beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht und auf der eigenen Webseite veröffentlicht werden. Wie wir sehen, wird auf unterschiedliche Art und Weise berichtet: von ganz knapp bis sehr detailliert.

Benötigen Sie Unterstützung zum LkSG? Dann wenden Sie sich gerne an uns.

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