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17.08.2023

Die Verordnung zur Reduzierung der weltweiten Entwaldung

Der Europäische Rat hat im Frühjahr eine neue Verordnung zur Reduzierung der weltweiten Entwaldung angenommen.

Die EU ist ein wichtiger Handelspartner und Verbraucher rohstoffintensiver Produkte, deren Gewinnung oft mit Entwaldung und massiver Schädigung von Waldökosystemen verbunden ist. Die neue Verordnung legt nun Sorgfaltspflichten fest, die für alle Marktteilnehmer gelten, die in der EU mit Rohstoffen wie Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Palmöl, Soja oder Rindfleisch oder daraus hergestellten Produkten wie Druckpapier, Möbel oder Schokolade handeln.

Über die Einstufung des Entwaldungsrisikos auf den Anbauflächen sollen Kontrollen und Inspektionen durchgeführt werden, die Umweltschäden überprüfen.

Marktteilnehmer haben noch bis Ende 2024 Zeit, ihren Sorgfaltspflichten nachzugehen. Für kleine Unternehmen gilt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2025. Schöner Nebeneffekt: die Sorgfaltspflichten können auch über die Berichterstattung nach CSRD erfüllt werden.

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