20.01.2022
Was ändert sich in diesem Jahr?

Die EU-Taxonomie trat zum 1. Januar in Kraft. Und was ändert sich außerdem in Sachen Nachhaltigkeit in 2022?
Atomausstieg: Mit dem Jahreswechsel wurden drei der letzten sechs Atomkraftwerke in Deutschland vom Netz genommen, Ende 2022 sollen diese ebenfalls abgeschaltet werden.
CO2-Bepreisung: Der CO2-Preis erhöht sich um fünf Euro auf 30 Euro pro Tonne ausgestoßener Treibhausgas-Emissionen.
Neue Pfandregel (mit Übergangszeit für Restbestände): Auf alle Einwegflaschen aus Kunststoff, z. B. Saftflaschen, und Getränkedosen muss ein Pfand erhoben werden – für Milch und Milcherzeugnisse erst ab 2024.
Plastiktütenverbot: Händler dürfen keine leichten Kunststofftragetaschen mehr an Kunden ausgeben. Ein Verstoß soll mit Bußgeld geahndet werden können. Sehr leichte Plastiktüten, sogenannte „Hemdchenbeutel“ für Obst bleiben erlaubt.
Recyclingquoten: Industrie und Handel müssen dafür sorgen, dass mehr recycelt wird: 90 % der Eisenmentalle, Aluminium, Glas, Papier, Pappe und Karton; 80 % der Getränkekartons und 63 % der Kunststoffverpackungen.
Rückgabe von Elektrogeräten: Auch Supermärkte und Discounter müssen ab Jahresbeginn alte Elektrogeräte zurücknehmen. Voraussetzung: Sie verkaufen E-Geräte mehrmals im Jahr und die Ladenfläche beträgt mehr als 800 Quadratmeter. Wichtig: Kleinere Geräte mit einer Kantenlänge von weniger als 25 Zentimetern dürfen zurückgegeben werden, ohne dass ein neues Gerät gekauft werden muss. Bei größeren Altgeräten gilt das nicht.
Funktionserhaltendes Update: Für Produkte und Waren, die mindestens ein digitales Element enthalten, beispielsweise eine Software, müssen Händler in Zukunft ein sogenanntes funktionserhaltendes Update bereithalten und Verbraucherinnen und Verbraucher über ein solches Update informieren. Dies soll verhindern, dass Produkte weggeschmissen werden, nur, weil die Software nicht mehr funktioniert.
Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Geldanlage: Ab August müssen Berater bei der Finanzberatung und Vermögensverwaltung Kunden aktiv auf das Thema Nachhaltigkeit ansprechen, und ob dies in der Beratung berücksichtigt werden soll. Wenn ja, müssen geeignete nachhaltige Produkte angeboten werden, die den Anlagepräferenzen der Kunden entsprechen.