06.07.2022

Brauchen wir ein Lieferkettengesetz?

Im globalen Durchschnitt arbeiten knapp 10 % aller Kinder, für Subsahara-Afrika liegt der Wert bei etwa 24 %, das heißt dort arbeitet jedes vierte Kind unterhalb des gesetzlichen Mindestalters. Über die Kinderarbeit hinaus gibt weitere Menschenrechtsverstöße, wie Menschenhandel, Zwangsarbeit oder prekäre Arbeitsbedingungen.

Ab dem kommenden Jahr 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG. Spätestens dann müssen Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden und Haupt- und Zweigniederlassung sowie Verwaltungssitz in Deutschland ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachkommen.

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2022-11-02T13:07:29+00:00