12.03.2021
Ökosystemdienstleistungen als Teil des BIP

In ihrer neuen Rahmenrichtlinie empfiehlt die UN ihren Mitgliedsstaaten beim Bruttoinlandsprodukt Ökosystemdienstleistungen als „natürliches Kapital“ zu berücksichtigen.
Die EU-Kommission reagiert auf die neue Rahmenrichtlinie der UN, indem sie die Verordnung zur umweltökonomischen Rechnungslegung um ein neues Modul zur Bilanzierung von Naturkapital erweitern will.
Damit soll sichergestellt werden, dass Vermögenswerte wie etwa Wälder, Feuchtgebiete und andere Ökosysteme, zukünftig im BIP berücksichtigt werden.