02.08.2022

MiFID II Update

Ab heute gilt ein delegierter Rechtsakt zur MiFID II. MiFID steht für Markets in Financial Instruments Directive – sie ist eine EU-Richtlinie und Fortsetzung der MiFID I, die im Jahr 2007 verabschiedet wurde. Ziel der Richtlinie ist, es Finanzmärkte transparenter und widerstandfähiger zu machen. Vielleicht ist die Richtlinie Ihnen selbst als Anleger bereits begegnet, hier geht es um die sogenannte Geeignetheitserklärung, die nach Beratungsgesprächen erstellt wird und vereinbarte Ziele und Anlegerpräferenzen enthält. Die obere Darstellung zeigt die vier Nachhaltigkeitspräferenzen.

Hinter der Novelle, die seit 2018 gilt, steckt jedoch mehr:

➡️ Unabhängige Anlageberatung sowie verbesserte Information über Kosten für Finanzdienstleistungen Anlegerschutz

➡️ Erweiterter Aufgabenbereich der Wertpapieraufsicht, wie z. B. die Zulassung und Überwachung von organisierten Handelssystemen oder die Überwachung von Datenbereitstellungsdiensten

➡️ Zielmarkbestimmung bereits bei der Schaffung von Finanzprodukten unter Einbeziehung der Kundenbedürfnisse am Zielmarkt

Was ab heute verpflichtend für alle EU-Mitgliedsstaaten gilt, betrifft die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken über finanzielle Risiken hinaus durch Banken und Wertpapierfirmen im Rahmen ihrer Kundenbeziehungen. Im Zuge dessen sollen individuelle Nachhaltigkeitspräferenzen abgefragt und entsprechend berücksichtigt werden.

Teilen Sie diese Neuigkeit

Ähnliche Beiträge

2022-11-04T08:40:51+00:00
Nach oben