02.12.2021
EU-Taxonomie und DNK

In weniger als einem Monat beginnt das Jahr 2022 und damit tritt die EU-Taxonomie in Kraft.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) wird weiterhin die Möglichkeit bieten, Berichtspflichten über die DNK-Erklärung zu erfüllen. Dazu werden in Zukunft die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz integriert.
Bezüglich der EU-Taxonomie kann ab dem kommenden Jahr zu den ersten beiden Umweltzielen – Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel berichtet werden. Die weiteren vier Ziele werden aufgenommen, sobald ihre Bewertungskriterien veröffentlicht werden. Konkrete Vorschläge gibt es bereits.
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