11.01.2022
Die EU-Taxonomie tritt in Kraft

Für das Berichtsjahr 2021 sind ab sofort kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, über 20 Mio. € Bilanzsumme oder mehr als 40 Mio. € Umsatzerlösen entsprechend der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) verpflichtet, zu zwei der sechs Umweltziele zu berichten: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.
Anbieter von Finanzprodukten kategorisieren diese entsprechend der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und berichten zu Nachhaltigkeitsrisiken.
Für das Berichtsjahr 2022 wird die NFRD durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) abgelöst und gilt bereits ab einer Unternehmensgröße von 250 Mitarbeitenden. Hinzu kommen die Umweltziele: Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme.