23.08.2022
Der DNSH-Grundsatz

Kommt Ihnen dieser Ausdruck bekannt vor?
Vielleicht kennen Sie ihn im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie, dem Kernstück des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums.
Wofür steht der DNSH-Grundsatz? Damit eine Wirtschaftsaktivität als nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie gilt, muss die Aktivität nicht nur einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele der EU leisten, sondern es muss auch der DSNH-Grundsatz erfüllt sein. Das bedeutet, dass die Wirtschaftsaktivität gleichzeitig keines der anderen Umweltziele beeinträchtigt. Hierfür definiert die EU-Taxonomie ganz konkrete Vorgaben und Schwellenwerte, die erreicht sein müssen. Um als taxonomie-konform zu gelten, müssen außerdem soziale Mindeststandards eingehalten werden.
Übrigens findet sich der Do-no-significant-harm-Grundsatz (DNSH) auch in der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) – der Offenlegungsverordnung, die für Anbieter von Finanzprodukten gilt.